Pilotprojekt ÖREB-Kataster

Der ÖREB-Kataster

Eine ÖREB entsteht aufgrund von Entscheidungen des Gesetzgebers oder der Behörden und ist für die Grundeigentümer verpflichtend. Mit dem ÖREB-Kataster erhalten die Wirtschaft die Bevölkerung sowie die Behörden aller föderativer Stufen der Schweiz die Möglichkeit, über das Internet zuverlässige Informationen betreffend der aktuell gültigen öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen pro Parzelle abzurufen.

Der Kanton Thurgau wird als Pilotkanton den Betrieb des ÖREB-Katasters per 1. Januar 2014 aufnehmen. Der Regierungsrat hat das Projekt ÖREB-Kataster freigegeben und die entsprechende Programmvereinbarung 2012-15 mit dem Bund genehmigt.

Welche Informationen sind wo zu finden?

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Der Thurgau bietet für die rasche Einführung dieses Katasters ideale Voraussetzungen. So ist beispielsweise das Grundbuch bereits seit mehreren Jahren vollständig digital erfasst. Ebenso steht mit der bis im Jahr 2012 praktisch abgeschlossenen, digitalen Amtlichen Vermessung 93 auch diese Datenlage rechtzeitig flächendeckend zur Verfügung.

 

Weitere Informationen unter www.oereb.cadastre.ch.

Stand der gescannten Dokumente pro Gemeinde finden sie hier.