Geoinformationsgesetz Thurgau (GeoIG TG)

Kantonales Geoinformationsgesetz (GeoIG TG)

Um die Verfügbarkeit von qualitativ hochwertigen Geoinformationen zu erhöhen, hat der Bundesrat das Bundesgesetz über Geoinformation (GeoIG) erarbeitet und auf den 1. Juli 2008 in Kraft gesetzt. Das GeoIG verlangt verschiedene Ausführungsbestimmungen auf kantonaler Stufe.

Ziel und Schwerpunkte des neuen Gesetzes
Ziel des kantonalen Geoinformationsgesetzes ist die Schaffung einer umfassenden gesetzlichen Grundlage für das Erheben, das Nachführen, das Verwalten und die Nutzung von Geodaten. Im Zentrum stehen das Festlegen der technischen Anforderungen an die Daten, die Sicherstellung des Datenschutzes, die Regelung der Zuständigkeiten und die Ausschöpfung des Potenzials, das Geodaten für Verwaltung, Wirtschaft, Gesellschaft, Wissenschaft und Politik haben. Mit dem Gesetz wird insbesondere die technische Harmonisierung der Daten und die verbesserte Verfügbarkeit angestrebt.
Zunehmende Bedeutung von Raumdaten
Daten mit einem räumlichen Bezug haben in der heutigen Informations- und Wissensgesellschaft eine grosse volkswirtschaftliche Bedeutung. So bilden Geoinformationen die Grundlage für Planungen und Entscheidungen aller Art, die den Raum betreffen. Sie werden sowohl in der Verwaltung und der Politik, als auch in der Wirtschaft, der Wissenschaft oder im Privatbereich benötigt.

Rechtsgrundlagen GeoIG, 211.44 Geoinformation

Geobasisdaten (Geoinformationsverordnung, GeoIV) Geobasisdatenkatalog Kanton Thurgau

Preisliste für Geodaten (Stand 01. Januar 2013) GeoGV_Preisliste_AGI

Bundesgesetz vom 5. Oktober 2007 über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG) (SR 510.62)
Ansprechperson bei Fragen:Christian Dettwiler, Amtsleiter und Kantonsgeometer, Telefon 052 724 16 02, E-Mail: christian.dettwiler@tg.ch